60 oder 30 Tage? Der aktuelle Stand der Visumfrei-Kürzung

Stand 12. Jun 2026
Quelle

Royal Thai Embassy Berlin — Allgemeine Informationen / Länderliste, Kabinettsbeschluss (Berichterstattung Der Farang / Wochenblitz / urlaubstracker, kongruent); Royal Gazette noch nicht veröffentlicht

Beschlossen: Kürzung des visumfreien Aufenthalts auf 30 Tage

Heute gilt: 60 Tage visumfreie Einreise für Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das thailändische Kabinett hat am 19./20. Mai 2026 beschlossen, auf 30 Tage zu kürzen – in Kraft tritt die Änderung erst mit Veröffentlichung im Royal Gazette, und die steht aus. Diese Seite wird bis zum Inkrafttreten wöchentlich geprüft.

Was genau beschlossen wurde

Das Kabinett hat die 2024 eingeführte 60-Tage-Visumfreiheit für über 90 Länder aufgehoben und kehrt zur früheren 30-Tage-Regelung zurück; parallel werden überlappende Einreiseprivilegien gestrichen und das Visa on Arrival auf wenige Länder beschränkt (DE/AT/CH betrifft Letzteres nicht – Sie nutzen kein VOA). Hintergrund ist erklärtermaßen, dass lange visumfreie Aufenthalte die regulären Visa-Kategorien – allen voran das DTV – nicht aushöhlen sollen.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Bis 30 Tage Aufenthalt: Für Sie ändert sich nichts, weder jetzt noch nach Inkrafttreten.

31 bis 60 Tage (klassischer Langurlaub, Überwintern light): Solange die Änderung nicht in Kraft ist, reicht die visumfreie Einreise. Wer für Herbst/Winter 2026 bucht, sollte aber nicht darauf bauen: Planen Sie das Touristenvisum ein (60 Tage + 30 Verlängerung) – es kostet wenig und nimmt der Regeländerung jeden Schrecken. Alternativ deckt die 30-Tage-Verlängerung vor Ort künftig den zweiten Monat ab.

Regelmäßige Langzeitaufenthalte: Die Kürzung ist das deutlichste Signal seit Jahren, dass Thailand Daueraufenthalte in reguläre Visa-Pfade lenken will. Das DTV (180 Tage pro Einreise, 5 Jahre gültig) und die Ruhestandsvisa sind die dafür gebauten Wege.

Warum "beschlossen" nicht "gültig" heißt

Thailändische Regeländerungen durchlaufen nach dem Kabinettsbeschluss die Veröffentlichung im Royal Gazette (Staatsanzeiger); oft folgt eine Übergangsfrist. Bis dahin gilt das alte Recht – die Botschaften stempeln weiterhin nach der 60-Tage-Regel. Genau diese Phase produziert die widersprüchlichen Angaben, die Sie derzeit im Netz finden: Seiten, die "30 Tage" schreiben, greifen vor; Seiten, die nur "60 Tage" schreiben, verschweigen den Beschluss. Beides ist falsch – korrekt ist beides zusammen, mit Status.

Chronik

In Kraft 15.07.2024 60 Tage visumfrei B Beschlossen 19./20.05.2026 Kabinettsbeschluss: 30 Tage ? Ausstehend Stichtag offen Royal Gazette: ausstehend
DatumEreignisStatus
15.07.202460-Tage-Visumfreiheit eingeführtIn Kraft
19./20.05.2026Kabinettsbeschluss zur Rückkehr auf 30 Tage; Inkrafttreten offenBeschlossen
(laufend)Veröffentlichung im Royal Gazette: ausstehendAusstehend

Häufige Fragen

Gilt aktuell noch die 60-Tage-Regel?

Ja. Bis zur Veröffentlichung im Royal Gazette gilt die 60-Tage-Visumfreiheit unverändert. Der Kabinettsbeschluss allein ändert noch nichts an der Praxis am Einreiseschalter.

Ab wann gelten die 30 Tage?

Ein Stichtag ist nicht verkündet (Stand: siehe Stempel oben). Sobald er feststeht, steht er hier – inklusive Übergangsregeln, falls es welche gibt.

Kann ich nach der Kürzung trotzdem 60 Tage bleiben?

Ja, über zwei Wege: 30 Tage visumfrei plus 30-Tage-Verlängerung vor Ort, oder von vornherein mit Touristenvisum (60 Tage plus Verlängerung, zusammen bis 90 Tage).

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