Visumfreie Einreise: 60 Tage werden zu 30 — die Kabinettsentscheidung vom Mai 2026
Am 19. Mai 2026 hat das thailändische Kabinett beschlossen, die visumfreie Einreise zu kürzen. Betroffen sind insgesamt 93 Länder und Territorien — die meisten, darunter Deutschland, fallen auf 30 Tage zurück; eine kleine Gruppe (3 Länder) auf 15 Tage. Hintergrund ist nach Angaben der Regierung, dass die 2024 eingeführte 60-Tage-Frist zunehmend für faktischen Daueraufenthalt und Geschäftstätigkeit statt für Tourismus genutzt wurde. Leitlinie der Neuordnung: „ein Land, eine visumfreie Regelung".
Welches Visum passt zu mir?Noch nicht in Kraft
Die Entscheidung ist beschlossen, gilt aber noch nicht. Sie tritt erst 15 Tage nach Veröffentlichung im thailändischen Staatsanzeiger (Royal Gazette) in Kraft. Bis dahin bleibt die 60-Tage-Regelung bestehen. Ein Datum für das Inkrafttreten ist zum genannten Stand nicht veröffentlicht. Wer kurzfristig einreist, prüft den tagesaktuellen Stand.
Was das praktisch heißt
Für einen klassischen Urlaub bis 30 Tage ändert sich nichts. Spürbar wird die Verkürzung für alle, die länger bleiben oder wiederholt einreisen — Langzeitreisende, Remote-Arbeitende, Menschen im Übergang nach Thailand. Für sie verschiebt sich der visumfreie Aufenthalt von einer praktikablen zu einer knappen Option. Wer planbar länger bleiben möchte, kommt an einem echten Visum schwerer vorbei.
Was mit den anderen betroffenen Ländern gilt
Dieselbe Kabinettsentscheidung umfasst drei Länder, die direkt auf 15 Tage gesetzt werden — Deutschland gehört nicht dazu. Für DE/AT/CH gilt: 30 Tage, sobald die Änderung in Kraft tritt.
Chronik
| Datum | Ereignis | Status |
|---|---|---|
| 15.07.2024 | 60-Tage-Visumfreiheit eingeführt | In Kraft |
| 19./20.05.2026 | Kabinettsbeschluss zur Rückkehr auf 30 Tage; Inkrafttreten offen | Beschlossen |
| (laufend) | Veröffentlichung im Royal Gazette: ausstehend | Ausstehend |
Häufige Fragen
Gilt aktuell noch die 60-Tage-Regel?
Ja. Bis zur Veröffentlichung im Royal Gazette gilt die 60-Tage-Visumfreiheit unverändert. Der Kabinettsbeschluss allein ändert noch nichts an der Praxis am Einreiseschalter.
Ab wann gelten die 30 Tage?
Ein Stichtag ist nicht verkündet (Stand: siehe Stempel oben). Sobald er feststeht, steht er hier – inklusive Übergangsregeln, falls es welche gibt.
Kann ich nach der Kürzung trotzdem 60 Tage bleiben?
Ja, über zwei Wege: 30 Tage visumfrei plus 30-Tage-Verlängerung vor Ort, oder von vornherein mit Touristenvisum (60 Tage plus Verlängerung, zusammen bis 90 Tage).
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