TM.30: Wohnort-Meldung – die Pflicht, die Ihre Unterkunft trägt
Quelle
Thai Immigration; kongruente Fachquellen
Das TM.30 ist die Wohnort-Meldung für Ausländer in Thailand – und eine häufige Quelle stiller Verwirrung, weil die Pflicht zwar beim Ausländer liegt, das Einreichen aber gesetzlich dem Gastgeber obliegt. Vermieter, Hotels und Hostels sind verpflichtet, Ihren Aufenthalt innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft beim Immigration Bureau zu melden. Das Problem: In der Praxis passiert das nicht immer, und ohne aktuellen TM.30-Beleg beginnt jeder weitere Amtsgang umständlich.
Wann Sie selbst aktiv werden müssen
Bei Hotellerie (registrierte Unterkünfte) läuft es automatisch – Sie melden sich ein, das Hotel erledigt den Rest. Bei privaten Vermietern – Langzeitmietwohnungen, Ferienhäuser, Freunde – hängt es vom Vermieter ab. Klären Sie das beim Einzug. Wenn Ihr Vermieter nicht melden will oder kann (manche Privatvermieter kennen die Pflicht nicht), reichen Sie selbst beim zuständigen Immigration Bureau ein: TM.30-Formular, Passkopie, Kopie des Mietvertrags.
Der Beleg und warum er zählt
Das Immigrationsbüro bestätigt Ihre TM.30-Meldung mit einem Stempel auf dem Formular – das ist Ihr Beleg. Dieser Beleg wird bei der 90-Tage-Meldung →, bei jeder Extension of Stay → und bei Anträgen auf Re-Entry-Permit → verlangt. Ohne aktuellen Beleg kann der Beamte die Bearbeitung verweigern. Heben Sie den Beleg auf.
Umzug: neue TM.30-Meldung fällig
Bei jedem Wohnortwechsel in Thailand – auch innerhalb der gleichen Stadt – muss innerhalb von 24 Stunden eine neue TM.30-Meldung erfolgen. Das gilt auch für einen Kurzaufenthalt bei Freunden: Übernachtungen müssen gemeldet werden. In der touristischen Praxis wird das selten streng durchgesetzt; für Langzeit-Aufenthalter mit laufenden Visa-Verfahren ist es keine Empfehlung, sondern Pflicht.
Häufige Fragen
Muss ich das TM.30 selbst einreichen?
Nur wenn Ihre Unterkunft es nicht tut. Hotels, Hostels und registrierte Vermieter sind per Gesetz verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft zu melden. In der Praxis holen Sie sich als Langzeitmieter bei privaten Vermietern einen TM.30-Beleg – oder reichen selbst beim Immigrationsbüro ein.
Warum brauche ich den TM.30-Beleg?
Weil ihn das Immigration Bureau bei der 90-Tage-Meldung, der Verlängerung und diversen anderen Vorgängen verlangt. Ohne aktuellen Beleg beginnt jeder Amtsgang mit einer Erklärungspflicht.
Was ist bei einem Umzug zu tun?
Bei jedem Wohnortwechsel – auch innerhalb Thailands – muss eine neue TM.30-Meldung erfolgen, spätestens 24 Stunden nach Ankunft an der neuen Adresse.
Gibt es eine Online-Option?
Ja, für Vermieter über das Immigrations-Portal. Für Ausländer, die selbst einreichen, ist der persönliche Gang zum Büro der zuverlässigere Weg – das Online-Portal für Einzelpersonen ist nicht überall verfügbar.